Die Stadt Walldorf informiert:
Um alle beteiligten Personen bei der Bürgermeisterwahl am 20. Juni vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bittet die Stadt Walldorf um die Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen:
Sollten Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person gehabt haben oder selbst Symptome einer Corona-Infektion aufweisen oder keine Maske tragen, ohne dass dafür ein ärztliches Attest vorgelegt wird, können Sie aufgrund der Infektionsgefahr nicht zur Wahl im Wahllokal zugelassen werden.
Tragen Sie im Wahlgebäude eine medizinische Maske, FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards. Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen nur für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Halten Sie bitte den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und desinfizieren Sie Ihre Hände vor Betreten des Wahlraums.
Möchten Sie sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Gebäude aufhalten, also zum Beispiel die Wahlhandlung oder die Auszählung der Stimmen beobachten, benötigen wir Ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung. Für Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, ist der Aufenthalt zum Schutz der übrigen anwesenden Personen auf maximal 15 Minuten zeitlich begrenzt.
Um die Abstandsvorschriften einhalten zu können, ist die Anzahl der Besucherinnen und Besucher des Rathauses am Wahlabend auf 50 Personen beschränkt.
Bitte bringen Sie für die Wahl im Wahllokal einen eigenen Stift mit.
Sollten Sie kurzfristig daran gehindert sein, Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben (z.B. infolge einer Erkrankung), besteht die Möglichkeit, am Wahltag bis 15.00 Uhr im Rathaus die Briefwahl zu beantragen. Die Ermittlung des Wahlergebnisses kann ab 18.45 Uhr über die städtische Homepage unter www.walldorf.de oder über eine Videowand auf dem Rathausvorplatz verfolgt werden.