Im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg können sehr wahrscheinlich die Erleichterungen, die die neue Inzidenzstufe 35 ermöglicht, bereits mit Inkraftreten der neuen Corona-Verordnung ab Montag, 7. Juni, umgesetzt werden!
Nicht nur im Rhein-Neckar-Kreis, sondern in ganz Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken in fast allen Land- und Stadtkreisen – im Rhein-Neckar-Kreis liegt sie laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts am heutigen Freitag, 4. Juni, nur noch bei 20,8, was den viertbesten Wert aller baden-württembergischen Landkreise darstellt. „Spitzenreiter“ ist die Stadt Heidelberg mit einem Wert von 11,1. Vor diesem Hinter-grund hat die Landesregierung am gestrigen Donnerstag (3. Juni) eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, 7. Juni 2021, in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der Inzidenzstufe 35, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird. In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die neuen Öffnungsschritte laut dem zuständigen Sozialministerium gleich am 7. Juni eintreten. Dies trifft sehr wahrscheinlich auch auf den Rhein-Neckar-Kreis sowie auf die Stadt Heidelberg zu, weshalb das Gesundheitsamt voraussichtlich das Unterschreiten der 35er-Grenze in beiden Fällen am Sonntag, 6. Juni, auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekanntmachen wird, sodass die Lockerungen am nächsten Tag in Kraft treten können.
Zudem ist der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Auch diese Voraussetzung erfüllen höchstwahrscheinlich sowohl der Rhein-Neckar-Kreis als auch die Stadt Heidelberg.
Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick können hier nachvollzogen werden:
Der genau Wortlaut der Corona-VO kann hier abgerufen werden: