Wer in Deutschland auf die Jagd gehen möchte, der sollte sich vorher genau darüber informieren, was hierzulande erlaubt ist und was nicht. Denn einfach in den Wald gehen, um nach Lust und Laune Wildtiere zu jagen ist nicht möglich, schließlich braucht man hierfür erst einmal einen Waffenschein, damit man überhaupt eine Jagdwaffe kaufen, legal besitzen und verwenden darf. Was mach darüber hinaus während der Jagd noch beachten sollte, das verraten wir Ihnen in dem folgenden Artikel.
Nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt
Gejagt werden darf in Deutschland ausschließlich in dafür ausgewiesenen Jagdbezirken. Dies wird durch das Bundesjagdgesetz geregelt. Die Größe dieser Jagdbezirke wird entweder von dem Bund oder den Ländern festgelegt und bei Gebieten im Privatbesitz entscheidet der jeweilige Eigentümer, ob auf seinem Grundstück gejagt werden darf.
Zudem wird hierzulande auch zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken unterschieden. Bei Eigenjagdbezirken handelt es sich um zwei zusammengehörige Gebiete, mit einer Fläche von mindestens 75 Hektar, die einem Eigentümer gehören. Als gemeinschaftliche Jagdbezirke gelten dagegen alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu den Eigenjagdbezirken gehören.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen während der Jagd
Damit während der Jagd niemand Unbeteiligtes zu Schaden kommt, gelten hierzulande hohe Sicherheitsvorkehrungen. Vor allem bei Treib- und Drückjagden, an denen eine Gruppe von Jägern beteiligt ist, um die Tiere aus ihren Behausungen zu vertreiben, wird das Jagdgebiet in der Regel bereits Tage vor der Jagd abgesperrt oder gekennzeichnet. Zudem werden an den Wegen Schilder aufgestellt, durch die Spaziergänger, Jogger, Fahrradfahrer oder Reiter über die bevorstehende Jagd informiert werden. Die Jäger selbst tragen während der Jagd dagegen auffällige Schutzkleidung, damit auch diese nicht versehentlich mit einem Tier verwechselt werden.
Um Tiere in einem Jagdgebiet auf einer großen Fläche ausfindig zu machen, eignen sich zudem auch die innovativen Wärmebildgeräte von PULSAR, die unter Pulsar-nv.com erhältlich sind. Diese erleichtern das Aufspüren von Jagdwild durch die Darstellung von Wärmesignaturen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, nämlich ganz erheblich.
Schonzeiten einhalten
In Deutschland ist die Jagd nur in bestimmten Zeiträumen erlaubt. Eine Drückjagd muss zum Beispiel immer bei Tageslicht stattfinden, zumeist im Herbst oder Winter. Darüber hinaus müssen bestimmte Schonzeiten eingehalten werden, damit der Tierbestand nicht gefährdet wird. Wie lange die jeweilige Schonzeit dauert, unterscheidet sich je nach Tierart und wird von den Bundesländern festgelegt.
Nicht alle Tierarten dürfen gejagt werden
Ob ein Tier in Deutschland überhaupt gejagt werden darf, ist in dem § 2 des Bundesjagdgesetzes geregelt. Die einzelnen Bundesländer können diese Liste allerdings verändern, wenn auch nicht nach Belieben. Denn für Jäger gelten auch international immer weitere Richtlinien, welche sich nicht nur das Jagen an sich, sondern auch auf die geltenden Naturschutzauflagen beziehen, wodurch auch die Jagdlisten hierzulande beeinflusst werden. Unterschieden wird unter anderem zwischen Haarwild, wozu beispielsweise Hasen, Dachse und Rotwild zählen sowie Federwild wie Rebhühnern, Fasanen und anderen gefiederten Tieren.
Vorbestraften kann der Jagdschein versagt werden
In dem § 17 des Bundesjagdgesetzes ist genau geregelt, welche Personen für einen Jagdschein infrage kommen und wer nicht. Denn diverse Vorfälle haben dazu geführt, dass über das Thema Waffenbesitz hierzulande in den vergangenen Jahren öffentlich hitzig diskutiert wurde.
Wer einen Jagdschein machen möchte, der muss in jedem Fall das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollte nicht vorbestraft sein und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können oder nach dem Waffengesetz als zuverlässig angesehen werden.
Kein Jagdschein bei bestimmten Erkrankungen
Als nicht zuverlässig angesehen werden nach dem deutschen Waffenrecht auch solche Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, eine Waffe zu führen. Dazu gehören unter anderem Krankheiten wie die Schüttellähmung oder eine starke Beeinträchtigung des Sehvermögens. Doch auch Menschen, die unter einer psychischen Erkrankung, einer Rauschmittel- oder Alkoholabhängigkeit leiden, gelten ebenfalls nach dem deutschen Waffengesetz als nicht geeignet, um eine Waffe zu führen.