Auch in Baden-Württemberg ist die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca für die Impfungen in den Arztpraxen ab sofort aufgehoben. In den Impfzentren gilt weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung.
Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom gestrigen Donnerstag (6. Mai) ist die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca auch in Baden-Württemberg für die Impfungen in den Arztpraxen ab sofort aufgehoben. In den Hausarztpraxen kommt es derzeit aufgrund von Corona-Impfungen und vermehrten Nachfragen zu einem großen Andrang. Patientinnen und Patienten sollten deshalb weiterhin Geduld haben. Auch wenn die Priorisierung für AstraZeneca in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt. In den Impfzentren gilt weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung.
Priorisierung in Impfzentren gilt weiter
„Ich begrüße die Aufhebung der Priorisierung von AstraZeneca, denn viele Arztpraxen berichten von Diskussionen mit ihren Patientinnen und Patienten und Vorbehalten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, den 7. Mai in Stuttgart. „Aus den Impfzentren in Baden-Württemberg gibt es dagegen keine Hinweise, dass es bei AstraZeneca-Terminen zu ungewöhnlich vielen Absagen kommt. Zu Recht, denn der Impfstoff ist hoch wirksam und sicher. Ich selbst habe mich damit impfen lassen“.
In den baden-württembergischen Impfzentren gilt vor diesem Hintergrund für alle Impfstoffe weiterhin die Priorisierung, denn der Impfstoff reicht noch nicht für alle, die schon heute eine Impfung möchten. „Mit der Beibehaltung der Priorisierung in den Impfzentren stellen wir sicher, dass im Mai auch weiterhin der Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen Vorrang hat. Wir werden uns beim Bund auch weiter für mehr Impfstoff einsetzen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung bei AstraZeneca nun durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selbst, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten“, so Minister Lucha weiter.
Impfabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung
Wird die Impfung in der Praxis vorgenommen, so kann der impfende Arzt oder die Ärztin nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung frei festlegen. Nach der Impfstoffzulassung ist dabei ein Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen möglich.
In den Impfzentren gilt weiterhin der festgelegte Impfabstand von zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung. Ob und wie sich im Terminbuchungstool in Zukunft ein variabler Zeitabstand technisch umsetzen lässt, wird aktuell geprüft. Auch bei bereits gebuchten Zweitimpfterminen ist ein Vorverlegen nicht möglich. Die Impfzentren des Landes erhalten vom Bund nur noch sehr begrenzte Mengen von AstraZeneca, konkret so viel, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen in einer Woche notwendig sind. Für das Vorverlegen von Terminen in frühere Wochen ist daher nicht ausreichend Impfstoff vorhanden.
Impfzentren stellen neuen Tagesrekord auf
Die Impfzentren und die mobilen Impfteams des Landes haben am Donnerstag, den 6. Mai 2021 insgesamt 58.222 Impfungen durchgeführt – ein neuer Tagesrekord. In den nächsten Tagen ist außerdem mit der 3.500.000. Erstimpfung in Baden-Württemberg zu rechnen. Bis einschließlich Donnerstag haben in den Impfzentren und bei den niedergelassenen Praxen schon 3.419.328 Menschen eine Erstimpfung erhalten. Jede Impfdosis, die nach Baden-Württemberg kommt, wird schnell verimpft.