In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.
Am Mittwoch, den 31. Juli 2013
können die Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe
von 15.30 bis 18.00 Uhr
bei der Erdaushub- und Bauschuttdeponie Wiesloch, Parkstr. 6, beim Umweltmobil der AVR abgeben.
Schadstoffe, wie flüssige Farben und Lacke (außer Dispersionsfarben), Pinselreiniger, Ener-giesparlampen, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Reini-gungsmittel etc. aus Haushalten können bei der Schadstoffsammlung der AVR in haushalts-üblichen Mengen abgeben werden.
Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.
Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus.
Aufgrund vermehrter Anfragen weist die AVR ausdrücklich darauf hin, dass Dispersionsfar-ben (Wandinnenfarben) nicht beim Umweltmobil angenommen werden. Diese Farben sind ausgehärtet über die Restmülltonne zu entsorgen, da sie schadstoffarm und lösemittelfrei sind. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden. Die Farben müssen ausgehärtet sein, nicht flüssig!
Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen. Aus diesem Grund können sie nicht beim Umweltmobil abgeliefert werden.
Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen, da dies einer Sonder-entsorgung zugeführt werden muss. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel, Tankstellen nehmen ebenfalls Altöl an.
Die Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH (AVR) bittet die Bevölke-rung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden.
Quelle: AVR