Land verbietet Schottergärten – ökologische Nachteile beheben durch Umgestalten
Wer einen Garten mit viel Grün hat, weiß diesen an heißen Sommertagen wegen seiner kühlenden Wirkung besonders zu schätzen. Ganz anders die immer häufiger angelegten Schottergärten, die sich durch das Speichern der Sonneneinstrahlung aufheizen und sich negativ auf das Stadtklima auswirken.
Dieser Effekt und weitere ökologische Nachteile von Schottergärten haben dazu geführt, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 22. Juli dieses Jahres mit dem „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Stärkung der Artenvielfalt und Biodiversität“ auch ein Verbot von Schottergärten beschlossen hat.
Im neu eingeführten Paragraphen 21a wird verdeutlicht, dass „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich nicht zulässig sind“. Eigentlich gilt diese Regelung bereits seit 1995; denn in der damals neu gefassten Landesbauordnung heißt es, dass nichtüberbaute Flächen bebauter Grundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
Die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes stellt nun klar, was bereits seit 1995 gilt: Schottergärten sind keine Grünflächen, und sie sind unzulässig.
Für Artenvielfalt
Einen wichtigen Anstoß zur Gesetzesänderung gab vor allem das Volksbegehren zum Artenschutz „Rettet die Bienen“, das allerdings selbst nicht zustande gekommen ist. Denn Schottergärten fördern die Artenvielfalt nicht, sondern schränken den Lebensraum vieler Arten ein. Grünflächen mit Bäumen, Blumen und Stauden hingegen binden Staub und Schadstoffe aus der Luft, senken die Umgebungstemperatur und bieten Insekten und Vögeln Nahrung und Lebensräume. Innerörtliche private und öffentliche Gartenanlagen bieten eine große Chance für die Artenvielfalt und können einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.
Die Stadt Walldorf geht selbst mit gutem Beispiel voran und beteiligte sich 2018 an dem Projekt „Natur nah dran“.
Damals wurden sechs öffentliche Grünflächen neu gestaltet und mit heimischen Blumen und Stauden bepflanzt, auf denen sich die Insekten tummeln. Inzwischen sind vier weitere Flächen hinzugekommen. Das neue Naturschutzgesetz gibt vor, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden müssen. Gartenflächen sollen außerdem Wasser aufnehmen, was für die Walldorfer Wohnstadt mit ihrer Lage im Wasserschutzgebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Hardtgruppe von besonderer Bedeutung ist. In Schottergärten kann das Regenwasser oft nicht versickern, was sich negativ auf die Grundwasserneubildung auswirkt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist ein Schottergarten nicht pflegeleicht, denn im Lauf des Jahres sammeln sich zwischen den Steinen Blätter und Stäube und bilden einen Nährboden für zahlreiche ausdauernde Samen.
Umdenken und handeln
Ein Umdenken ist also notwendig: Mit einigen Handgriffen kann ein Schottergarten nach und nach beiseite geräumt, die Folien können durchstoßen und mit Bäumen, Sträuchern und Stauden insektenfreundlich bepflanzt werden. Eine Alternative ist auch, den Schotter neu zu modellieren, Sand- und Humusgemisch in größeren Flächen nachzufüllen und naturnahe Einsaaten auszubringen.
Wer gleich mit der Umgestaltung anfangen möchte, bekommt an der Rathaus-Pforte kostenlos ein Tütchen mit Wiesenblumen-Samen als kleine Aufmerksamkeit im städtischen Jubiläumsjahr.
Text und Foto/Logo: Stadt Walldorf