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Walldorf: Ins Rathaus und zur Wohnungswirtschaft nur mit Termin

2. Mai 2020 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Die Stadt Walldorf informiert:

Ab Montag, 4. Mai, bleiben das Walldorfer Rathaus und die Wohnungswirtschaft nicht mehr gänzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Wer vorsprechen möchte, kann vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Haupteingang Nußlocher Straße – hier noch mit den kürzlich gesichteten Osterhasen

Der Zutritt zum Rathaus ist nur über den Haupteingang an der Nußlocher Straße möglich, wo man zunächst klingeln muss, um eingelassen zu werden. Wer ins Rathaus kommt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Abstandsregel von zwei Metern einhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Plexiglasscheiben geschützt. Im Rathaus stehen für die Besucherinnen und Besucher ausreichend Handdesinfektionsmittel bereit. Beim Verlassen des Rathauses muss die „Einbahnstraßenregelung“ beachtet werden, die zum Ausgang an der Wilhelmstraße führt. Die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln gelten auch für die Wohnungswirtschaft.

 

Die Rufnummern und E-Mail-Adressen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf der Internetseite www.walldorf.de unter dem Menüpunkt „Rathaus“ sowohl unter „alle Fachbereiche“ als auch „Kontakte“ zu finden.
Auskunft gibt auch die Rathauspforte unter der Rufnummer 35-0, das Bürgerbüro ist unter den Rufnummern 35-12 22 und 35-12 23 zu erreichen, die Wohnungswirtschaft unter 35-42 00.

 

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