Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf, manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe.
Vielen Pflegenden ist nicht bekannt, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Darauf weist Andrea Münch von der städtischen IAV-Stelle im Rathaus Walldorf hin, die dies aus vielen Beratungsgesprächen weiß.
Wie viele Beiträge im Einzelfall von der Pflegekasse eingezahlt werden, hängt vom Pflegegrad sowie von der Art des Leistungsbezugs ab (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung). Leistungsberechtigt sind Pflegepersonen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher in einer häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflege muss dabei mindestens an 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Pflegepersonen nebenbei nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sein. Die Pflegebedürftigkeit prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Neben den Rentenbeitragszahlungen sind Pflegende unfallversichert und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch noch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.
Die IAV-Stelle berät gerne zu diesem Thema. Andrea Münch ist im Rathaus unter der Rufnummer (0 62 27) 35-11 68 zu erreichen oder per E-Mail unter [email protected]
Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, die man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen kann.
Text: Stadt Walldorf