Die nächsten Wahlen zum Jugendgemeinderat der Stadt Wiesloch finden im März 2020 statt.
Kandidieren können alle jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die in Wiesloch oder den Ortsteilen wohnen, eine Schule besuchen oder eine Ausbildung machen und bereit sind, sich mit Interesse und Engagement für Jugendthemen in Wiesloch einzusetzen. Die Amtszeit im Jugendgemeinderat beträgt 3 Jahre. Staatsangehörigkeit und Schulzugehörigkeit spielen bei der Zugehörigkeit und Kandidatur zum Jugendgemeinderat keine Rolle.
Die Mitgliedschaft im Jugendgemeinderat bietet jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten an demokratischen Entscheidungen mitzuwirken, sich in das Leben in der Stadt Wiesloch einzubringen, Erfahrungen zu sammeln und die eigene Persönlichkeit zu stärken. Eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendgemeinderat etwa zur Beilage zu Bewerbungen, ist jederzeit möglich.
Interessierte Jugendliche können sich bei Fragen oder mit einer formlosen Bewerbung bis zum 01.02.2020 bei der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats melden: 06222-84213, [email protected] oder [email protected].