… erwies sich ein 20-jähriger Autofahrer, der am Montag im Bereich der Bundesautobahnen 61 und 6 unterwegs war.
Kurz vor 11:00 Uhr fiel der Mann einer Streife des Fahndungsdienstes des Verkehrskommissariats in Walldorf im Bereich des Autobahndreiecks A 61 / A 6 auf. Im Zuge der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass sich der vorgezeigte Führerschein als Fälschung erwies und der Heranwachsende überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Den Fahrzeugschlüssel für den VW Golf behielt die Polizei daher ein.
Unweit des ersten Kontrollorts entdeckte eine andere Streife des Verkehrskommissariats Walldorf gegen 15:00 Uhr den VW Golf erneut im Straßenverkehr; dieses Mal auf der BAB 6 bei Reilingen. Die Beamten trauten ihren Augen nicht: Am Steuer der 20-jährige Mann, den sie bereits am Vormittag aus dem Verkehr gezogen hatten. Mit der Tatsache konfrontiert, dass man ihm bereits morgens unmissverständlich klar gemacht habe, er dürfe kein Auto mehr fahren, teilte der Angehaltene mit, er müsse nach Heilbronn kommen und habe daher keine andere Wahl. Erneut nahm ihm die Polizei den Autoschlüssel ab.
Der Uneinsichtige/Unbelehrbare wird sich nun auf gleich zwei Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einstellen müssen.
Auch für einen Bekannten des jungen Mannes wird der Vorfall ein juristisches Nachspiel haben: Er war derjenige, der nach dem ersten Zwischenfall die Autoschlüssel bei der Polizei abgeholt und dann an den 20-Jährigen zurückgegeben hatte.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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