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Mit dem Auto ins Ausland reisen: Darauf sollten Sie achten

9. Mai 2019 | Verkehr und Mobilität

Noch ein, zwei Monate, dann steht der Sommerurlaub an. Viele Menschen reisen auch ins Ausland mit dem Auto, weil sie sich eine Kostenersparnis erhoffen und am Urlaubsort möglichst flexibel sein wollen. Damit es während der Hin- und Rückfahrt zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt, sollten sich Autoreisende vorher über die Gegebenheiten im Urlaubsland informieren.

Verkehrsregeln beachten – Urlaubskasse schonen

Am besten informiert man sich vor Antritt der Auslandsreise über die Verkehrsregeln der Länder, die man durchfährt. Denn manche Regelungen im Ausland weichen von den deutschen ab und auch die Bußgelder für bestimmte Verstöße fallen in einigen Ländern höher aus als in Deutschland. Wer in Griechenland zum Beispiel vergisst, den Gurt anzulegen, riskiert eine Geldbuße von 350 Euro. In Spanien schlägt eine Missachtung des Handyverbots am Steuer mit bis zu 200 Euro zu Buche, in Estland werden sogar bis zu 400 Euro fällig. In vielen Ländern gilt auch tagsüber Lichtpflicht. Und auch ein Überschreiten des Tempolimits kann die Urlaubskasse stark beanspruchen. In Norwegen kostet es mindestens 375 Euro, wenn man 20 km/h zu schnell fährt, in Italien ab 170 Euro. In einigen Ländern müssen besonders Fahranfänger langsamer fahren: In Frankreich zum Beispiel dürfen sie mit höchstens 100 km/h auf Schnellstraßen und mit 110 km/h auf Autobahnen unterwegs sein. An diese Tempolimits müssen sich auch ausländische Fahranfänger halten.

Länderspezifische Mautregelungen

Viele Länder erheben für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen Mautgebühren. Dabei wird zwischen einer zeitbezogenen Maut (Vignette) und einer streckenbezogenen Maut unterschieden. In manchen Ländern ist eine Vignette verpflichtend. Sie ist zum Beispiel online (als E-Vignette) erhältlich und muss an der Windschutzscheibe kleben. In Italien, Frankreich, Spanien und Kroatien gilt die streckenbezogene Maut. Autofahrer zahlen dort beim Ein- und Ausfahren eines gebührenpflichtigen Abschnitts.

Was tun, wenn’s kracht?

Dieser Ratgeber der Naspa informiert über die wichtigsten Autoversicherungen; Autofahrer sollten sich vor Reiseantritt bei ihrer Kfz-Versicherung erkundigen, welche davon auch im Ausland greifen. Dies gilt vor allem für Fahrten außerhalb der EU, so die Empfehlung der Stiftung Warentest. Neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz lohnen, der auch nicht selbst verschuldete Unfälle abdeckt. Er greift, wenn die Versicherung des Verursachers die entstandenen Kosten nicht zur Gänze übernimmt. Außerdem kann bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto ein Kfz-Schutzbrief sinnvoll sein. Dieser Zusatzschutz bietet schnelle Pannenhilfe im Ausland und erspart Autofahrern dadurch viel Ärger. Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist es vor allem wichtig, den Schaden umgehend der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Außerdem ist es bei Autounfällen fast immer ratsam, die Polizei zu rufen (EU-weit 112).

Folgende Unterlagen sind für eine schnelle Schadenabwicklung grundsätzlich wichtig:

  • Formular Europäischer Unfallbericht
  • Grüne Karte der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer: 0800/250 26 00 aus Deutschland, 0049/40 300 330 300 aus dem Ausland


Bildrechte: Flickr The Road Trip Nils Erik Mühlfried CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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