Das neue Jahr bringt neben neuen Herausforderungen und Möglichkeiten auch eine Reihe neue Regelungen und Gesetze mit sich. Neben einigen finanziellen Entlastungen müssen manche auch mehr als bislang bezahlen. Was gilt es in diesem Zusammenhang zu wissen?
Für viele Bundesbürger scheint das Jahr 2019 zumindest aus finanzieller Sicht ein gutes Jahr zu werden. Arbeitnehmer können sich zu großen Teilen über höhere Löhne freuen und unterm Strich mehr Geld zur Verfügung haben. Im Schnitt sollen die Verdienste der Beschäftigten in diesem Jahr um rund 3.1 Prozentpunkte steigen. Auch der Mindestlohn steigt auf sagenhafte 9,19 Euro. Schon 2020 können sich Geringverdiener über 9,35 Euro Stundenlohn freuen. Tiefer in die Tasche greifen müssen hingegen Besserverdienende.
Insbesondere Familien werden finanziell entlastet
Beim Zugriff auf das verdiente Geld wird sich der Fiskus in diesem Jahr etwas stärker zurückhalten. Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen um 1,84 Prozent. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag inklusive Betreuungsfreibetrag auf 7.620 Euro angehoben und das Kindergeld erhöht. Gerade Familien können so von den finanziellen Entlastungen profitieren. Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer erhöht sich 2019 für Einzelpersonen um 168 Euro auf 9.168 Euro, bei Ehepaaren um den doppelten Betrag. Auch alleinstehende Bezieher von Harz IV erhalten 2019 mehr Geld. Der Regelsatz wird auf 424 Euro angehoben, für einen in der eigenen Wohnung klebenden Ehepartner steigt der Regelsatz auf 382 Euro.
Änderungen in der Krankenversicherung
Ab dem 01.01.2019 gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen. Unterm Strich werden Mitglieder der GKV finanziell entlastet. Das maximale Einkommen welches bei der Beitragsbemessung berücksichtigt wird, liegt nicht mehr wie bisher bei 53.100 Euro, sondern erhöht sich auf 54.540 Euro. Weiterhin müssen gesetzlich Versicherte, welche einen Wechsel in die PKV vornehmen wollen ab 2019 über ein Jahreseinkommen von mindestens 60.750 Euro verfügen. Gute Nachrichten gibt es hingegen im Zusammenhang mit dem Zusatzbeitrag. Dieser wird ab diesem Jahr von Arbeitgeber und Mitarbeiter zu gleichen Teilen bezahlt. Auch viele Selbstständige profitieren 2019 von gesenkten Mindestbeiträgen. Was man als gesetzlich sowie privat Versicherter in diesem Zusammenhang weiterhin wissen sollte, erfährt man hier.
Für neue Rentner wird es teurer
Wer sich ab 2019 in den wohlverdienten Ruhestand begeben will, braucht nicht nur Hobbys oder anderweitige Beschäftigungen, er muss auch einen größeren Anteil seiner Rente versteuern als bisherige Rentnergenerationen. Ab dem 01.01.2019 müssen 78 anstatt bislang 76 Prozent des steuerpflichtigen Rentenanteils versteuert werden. Bestandsrenten bleiben von dieser Änderung verschont. Während der steuerliche Freibetrag von Renten im Jahr 2005, im Jahr der Einführung der Rentenbesteuerung noch bei 50 Prozent lag, sind es nun nur noch 22 Prozent, im Jahr 2040 soll dann die gesamte Rente steuerpflichtig sein. Auf der anderen Seite können Rentner ab Mitte des Jahres von einer Erhöhung ihrer Rentenbezüge rechnen. Im Schnitt sind das etwa 3 Prozent.
Besserverdienende zahlen mehr
Für Besserverdienende werden in diesem Jahr höhere Sozialabgaben fällig. Hauptgrund dafür sind die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die meisten Beitragszahler ändert sich hier nichts, Personen mit höherem Einkommen zahlen hingegen prozentual mehr ein.