Amnestieregelung gilt bis zum 1. Juli 2018
Nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben
Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt, kann diese noch bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen
Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf-oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen. Darüber informiert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell in einer
Mitteilung. „Diese Amnestieregelung wurde durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz geschaffen“, erklärt Julian Meyer, Leiter der Kreisjagd-und Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Das bedeutet, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1. Juli
2018 bei den genannten Stellen abgibt, wird mit dieser Gesetzänderung nicht
wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens
auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle
oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.
„Die Waffen dürfen nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert
werden und müssen bei der Abgabe vollständig entladen sein“, bittet Julian Meyer
zu beachten.
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass große Kreisstädte
und Verwaltungsgemeinschaften eigene Waffenbehörden haben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
des Betroffenen.
Weitere Information gibt es bei der Kreisjagd-und Waffenbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis