Regionaler Handwerkerparkausweis seit fünf Jahren erfolgreich:
Auf ihn wollen viele Betriebe links und rechts des Rheins längst nicht mehr verzichten: den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar. 2008 eingeführt, erleichtert er seither den Arbeitsalltag von Dachdeckern, Malern oder Tischlern, die an unterschiedlichen Orten in der Region im Einsatz sind. Denn zeit- und kostenintensive Behördengänge sind für Besitzer eines Handwerkerparkausweises – zumindest was das Einholen von kommunalen Sonderparkgenehmigungen anbelangt – überflüssig. Einmal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt, gilt der Handwerkerparkausweis ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang in allen 290 Städten und Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus auch in der Technologieregion Karlsruhe. 10.000 Mal wurde der Handwerkerparkausweis inzwischen von den 90 Straßenverkehrsbehörden der Region ausgegeben. Ein weiterer Grund für diesen großen Erfolg: Mit einer Jahresgebühr von lediglich 150 Euro ist seine Anschaffung für viele Betriebe günstiger, als das mehrfache Einholen von Einzelgenehmigungen an den jeweiligen Einsatzorten.
„Manchmal sind es kleine Dinge wie ein regionaler Handwerkerparkausweis, die den Arbeitsalltag von Betrieben gehörig vereinfachen“, so Walter Tschischka, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. „Mit dem Handwerkerparkausweis wird zudem der praktische Nutzen der Zusammenarbeit in der Region Rhein-Neckar für die Handwerksbetriebe sichtbar“. Stellvertretend für die Handwerker der Region nahm Tschischka einen symbolischen Handwerkerparkausweis von Wolf-Rainer Lowack, Geschäftsführer der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, entgegen.
Knöllchen Fehlanzeige
Inhaber eines Handwerkerparkausweises können ihre Fahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes zum Beispiel im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder gebührenfrei in Bereichen mit Parkscheinpflicht abstellen. Um einen möglichst flexiblen Einsatz für Betriebe zu ermöglichen, kann ein Handwerkerparkausweis für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge erteilt werden, gilt allerdings immer nur für das jeweils genutzte Fahrzeug.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben und Mitglied der jeweils zuständigen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer sind. Zudem muss der Betrieb eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Nutzfahrzeug (Service- oder Werkstattwagen) in unmittelbarer Nähe des Einsatz-ortes benötigt wird. Auskunft zum regionalen Handwerkerparkausweis geben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden und die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (Fabian Ewert, Telefon: 0621 12987-35).
Grenzüberschreitende Verwaltungsvereinfachung
Entwickelt und umgesetzt wurde die Idee für den regionalen Handwerkerparkausweis von den Verkehrsbehörden in der Region gemeinsam mit der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH. Weitere Beispiele der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Verwaltungsvereinfachung im Dreiländereck Baden-Hessen-Pfalz sind die einheitliche Behördennummer 115, die Internet-Portale www.verwaltungsdurchklick.de und www.auftragsboerse.de oder die gemeinsamen Aktivitäten der Ausländerbehörden zu einer gelebten Willkommenskultur.
Mehr Infos hierzu unter: www.m-r-n.com/verwaltungsvereinfachung.
Quelle: Stadt Wiesloch