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Gut zu wissen – Was passiert wenn ich die Feuerwehr rufe?

23. Dezember 2017 | > Walldorf, > Wiesloch, Das Neueste, Photo Gallery

Gut zu wissen

Freiwillige Feuerwehr – Was bedeutet FREIWILLIG

Alle Angehörigen der Feuerwehr Walldorf sind ehrenamtlich tätig. Jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann geht täglich einem regulären Beruf nach, keiner ist von Beruf „Feuerwehrmann“ in Walldorf. Das Feuerwehrhaus ist zudem nicht ständig besetzt. Wenn sie die 112 anrufen, erreicht ihr Anruf die Rettungsleitstelle des Rhein-Neckar-Keis in Ladenburg. Diese alarmiert dann die Feuerwehr Walldorf mittels Funkmeldeempfängern. Wir sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie einsatzbereit, d.h. wenn der Funkmeldeempfänge („Piepser“) ruft, verlassen wir den Arbeitsplatz, springen aus dem Bett bzw. lassen alles stehen und liegen, um zügig ins Feuerwehrhaus und dann an den Einsatzort zu eilen.

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 Was passiert wenn ich die Feuerwehr rufe?
  • Unter der 112 nimmt die Leitstelle Rhein-Neckar in Ladenburg ihren Anruf entgegen.

  • Die Leitstelle alarmiert die Feuerwehrangehörigen über ihren Funkmeldeempfänger.

  • Der Feuerwehrmann/-frau verlässt den Arbeitsplatz, das Bett oder Sonstiges, um zügig ins Feuerwehrhaus zu  kommen.

  • Dort zieht er/sie sich um und besetzt die Feuerwehrfahrzeuge.

  • Wenn das Fahrzeug voll besetzt ist, rückt es aus und ist kurze Zeit später am Einsatzort. Dies geschieht alles in  nerhalb weniger Minuten.

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 Blaulicht und Martinshorn müssen sein

Stellen Sie sich vor Sie wohnen in der Nähe des Feuerwehrhauses oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit Tatü-Tata die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Hoffen Sie, dass nichts Schlimmes passiert ist oder ärgern Sie sich über den Krach?

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt oft jede Sekunde. Minuten können über Leben und Tod entscheiden, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein.
Und dabei helfen ihr die Sonder- und Wegerechte nach §35 und §38 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht UND Martinshorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür von Seiten des Gesetzes unzulässig.
Würde es auf einer Einsatzfahrt ohne Martinshorn zu einem Unfall kommen, der mit Martinshorn vermeidbar gewesen wäre, da andere Verkehrsteilnehmer das Einsatzfahrzeug früher bemerkt hätten, hätte der Maschinist (Fahrer) des Einsatzfahrzeugs trotz seines Einsatzauftrages keine Rückendeckung. Aus diesem Grund ist es hoffentlich für jeden Bürger nachvollziehbar, dass die Feuerwehr auf den größtmöglichen Schutz im Strassenverkehr achtet.

Ihre Freiwillige Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis!

 

Quelle: www.feuerwehr-walldorf.de

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