Stellungnahme der FDP
Wiesloch-Südliche Bergstraße
zum Lärmaktionsplan der Stadt Wiesloch
Allgemeine Vorbemerkung
(zg) Die Reduzierung des Verkehrslärms ist eine der größten Herausforderungen der Stadt Wiesloch. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität unserer Stadt. Es lohnt sich dafür zu investieren. Die Beteiligung der Bürger ist dabei unabhängig jedweder gesetzlicher Vorschriften der EU oder von der Bundes- oder Landesregierung unerlässlich, um in Zeiten knapper Finanzmittel ein Verständnis für deren Verteilung zu erreichen. Hier ist zum Beispiel abzuwägen, ob das Betreiben eines ganz offensichtlich defizitären Städtischen Bistros („Bronners“) wichtiger ist, als der zügige Ausbau von attraktiven und sicheren Radwegen.
Es ist zu hoffen, dass die von der EU–Richtlinie durch das Bundesimmissionsschutzgesetz seit 2005 in nationales Recht umgesetzte Anordnung zur Lärmreduzierung jetzt auch in Wiesloch mit großem Nachdruck umgesetzt wird.
Ein Großteil der bereits durch das „Verkehrsforum“ in 2010 eingebrachten Vorschläge zur Lärmreduzierung, die erfreulicherweise jetzt auch von den beauftragten Gutachtern Koehler & Leutwein größtenteils wieder aufgenommen wurden, können leider nicht von der Stadt selbst beauftragt werden, sondern müssen vom Kreis, Land oder Bund umgesetzt werden. Bedauerlicherweise ist aber auch festzustellen, dass auch die geringe und teilweise auch geringschätzige Resonanz auf die Vorschläge des „Verkehrsforums“ durch große Teile des Gemeinderats und die zögerliche Umsetzung der verbleibenden Beschlüsse durch die Verwaltung die Hoffnung trüben, dass sich jetzt durch einen Lärmaktionsplan Grundlegendes ändert.
Zu dem von Koehler & Leutwein (K & L) erstellten Gutachten ist anzumerken, dass es auf Basis zum Teil überholter Daten von 2006 und nur durch Berechnung statt durch Messungen erstellt worden ist.
Beispiel: Bei der A6 wird als maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW 120 km/h angegeben. Tatsächlich gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Da die Lärmbelastung errechnet wird, ist davon auszugehen, dass auch die Belastungswerte falsch sind. Die Methode „Berechnung“ ist im Übrigen in diesem Zusammenhang ohnehin fragwürdig. Nach eigener Feststellung von K & L beeinflussen Windrichtung und sonstige Klimabedingungen ganz erheblich die Lärmbelastung. Ein errechneter Durchschnittswert ist daher wenig aussagefähig, wenn an 50 % der Tage eine erheblich höhere Lärmbelastung vorliegt. Diese ist aus unserer Sicht als Maßstab für Maßnahmen relevant.
Vorschläge:
Ergänzend bzw. modifizierend zu den Vorschlägen von K & L, die wir grundsätzlich unterstützen, möchten wir Folgendes vorschlagen:
1. Tempo 30: Wir halten eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf den wichtigen Durchgangsstraßen, sowohl für die Reduzierung des Lärms als auch für die Erhöhung der Sicherheit, für eine durchaus sinnvolle Maßnahme. Da aber nicht auszuschließen ist, dass trotz der geringfügigen Verlängerung der Fahrzeiten, ein Ausweichen auf bisher weniger befahrenen Nebenstraßen erfolgt, was zu einer Verlagerung des Verkehrslärms führt, schlagen wir vor, diese Maßnahme zunächst nur probehalber für 3 Jahre einzuführen.
2. Geschwindigkeitsbegrenzung und Lärmschutzwand A6: Die Lärmbelastung durch die A6 wird nach Berichten von Anwohnern an vielen Tagen, vor allem auch nachts, deutlich höher wahrgenommen, als dies von dem Gutachten dargestellt wird. Unabhängig davon halten wir auch bei der im Gutachten ausgewiesenen Belastung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100km/h, wie das auch in anderen Ballungsgebieten üblich ist, für erforderlich. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung sollte mindesten auf dem in der Gemarkung Wiesloch bestehenden Teilabschnitt von ca. 5 Kilometer eingeführt werden. Er sollte durch Lärmschutzwände auch auf Wieslocher Seite ergänzt werden. Dieser Streckenabschnitt ist durch bergauffahrende LKWs und durch den beschleunigenden Einfädelverkehr bei der Einfahrt Rauenberg besonders mit Lärm belastet.
3. Lärmschutzmaßnahmen bei dem Ausbau der L 723: Bereits heute ist die L 723 besonders nachts eine besondere Lärmquelle. Dies wird bei einem 4-spurigen Ausbau zunehmen. Wir halten dann zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwände für erforderlich.
4. Lärmschutzmauer Bahnlinie Frauenweiler: Die Bewohner von Frauenweiler sind durch den Lärm der angrenzenden Straßen, aber auch durch den Schienenverkehr besonders belastet und nicht nur belästigt. Letzterer wird offensichtlich noch weiter zunehmen. Eine Lärmschutzmauer zur Abschirmung des Lärms durch den zunehmenden Schienenverkehr halten wir für zwingend erforderlich.
5. Besseres Marketing zur Verbesserung der Akzeptanz des Öffentlichen Nahverkehrs: Ein verbessertes Angebot des Personennahverkehrs macht nur Sinn, wenn dieses auch angenommen wird. Wir sind der Meinung, dass das Marketing des ÖPNV (Busse) deutlich verbessert werden kann und muss. Wir stehen mit Vorschlägen (z. B. Einbeziehung „Wiesloch Card“ bei Monats-oder Jahreskarten) gerne zur Verfügung.
Quelle: FDP Wiesloch-Südliche Bergstraße