Repräsentative Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2017 in den Wahlbezirken 002-02 und 002-04 in der Grund- und Hauptschule Baiertal sowie im Wahlbezirk 004-02 in der Grundschule Frauenweiler
Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 sollen repräsentative Sonderauszählungen über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen der Wahlberechtigten erstellt werden. Sie sollen Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen geben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wahlstatistikgesetz. In den Wahlbezirken 002-02, 002-04 und 004-02 sollen solche repräsentative Sonderauszählungen durchgeführt werden. Die Auswahl dieser Wahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter in Zusammenarbeit mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Landesämtern durch eine mathematische Zufallsstichprobe. Der für diese besondere Auswertung verwendete Stimmzettel enthält lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Wahlgeheimnis und Datenschutz sind somit gewährleistet. Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler aus dem Wählerverzeichnis ausschließlich nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet. Die Ergebnisse früherer Bundestagswahlen stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters kostenlos als Download zur Verfügung (www.bundeswahlleiter.de).