Das Eisenbahnbundesamt ist seit 2015 damit beauftragt, einen bundesweiten Lärmaktionsplan zu erstellen – unabhängig davon, ob an den betroffenen Schienenstrecken ein kommunaler Lärmaktionsplan besteht.
Die erste Stufe des bundesweiten Lärmaktionsplans wurde 2016 abgeschlossen.
Derzeit wird dieser Lärmaktionsplan fortgeschrieben und es findet wie in der ersten Stufe eine gemäß den Vorschriften der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Von Schienenverkehrslärm Betroffene können sich hierzu über die Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de äußern und Anregungen abgeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 30.06.2017 bis zum 25.08.2017.