Schutz vor Einbrechern ist wichtig – und von Anfang an bei einem Neubau oder einer Sanierung einplanbar. Auch der Staat unterstützt finanziell: Tipps für Bauherren.
Ein Blick auf die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für private Bauherren mittlerweile beinahe selbstverständlich. Schließlich lässt sich die Finanzierung eines Neubaus oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie über die zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse des Instituts oft leichter stemmen.
Dass das vor allem bei energieeffizienten Maßnahmen – wie Dämmung und neue Fenster oder Dächer – möglich ist, wissen viele. Weniger bekannt ist dagegen, dass die KfW auch unter die Arme greift, um das Haus besser vor Einbruch zu schützen.
Von der Alarmanlage bis zum Schließzylinder
Aktuell gewährt die KfW Zuschüsse bis zu 1.500 Euro direkt – oder alternativ Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent. Folgende empfehlenswerte Maßnahmen sind förderfähig, wenn Eigentümer Fachbetriebe mit der Ausführung beauftragen:
– Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren sowie einbruchsicherer Türschlösser
– Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren inklusive Fenstergitter sowie Rollläden
– Installation von Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Bewegungsmeldern und Außenbeleuchtung
– Installation von Gegensprechanlagen, Türspionen oder Videokameras im Eingangsbereich
Staatliche Förderung optimal nutzen
Die Fördermittel gibt es unabhängig davon, ob der Eigenheimbesitzer den Einbruchschutz nachrüstet oder die Maßnahmen von vornherein während des Baus einplant. Letzteres ist jedoch oft sinnvoller: Spätere Umbaumaßnahmen sind meist aufwändiger – und damit teurer. So der so müssen die Bauherren die KfW-Mittel stets vor Beginn der Maßnahme beantragen. Wer unsicher ist, sollte einen Finanzexperten mit einbinden. „Unsere Berater unterstützen ohnehin auch insgesamt dabei, einen optimalen Förder-Mix für die Finanzierung des Eigenheims auf die Beine zu stellen“, sagt Marc-Philipp Unger, Leiter Immobilien und Finanzierung beim Finanzdienstleister MLP.
Was Versicherungsschutz leistet im Fall der Fälle
Für den Fall, dass Einbrecher dennoch zuschlagen, eignen sich bestimmte Versicherungen, um zumindest den finanziellen Schaden bei Hab und Gut abzufangen. Wichtig zu wissen:
Vor allem bei Neubauten setzen Hausratversicherungen inzwischen bestimmte Mindestsicherungen bei Fenstern und Türen voraus. Die sollten Bauherren direkt berücksichtigen, um ihren Versicherungsschutz im Ernstfall nicht zu gefährden. Dazu zählen bündige Schließzylinder mit Sicherheitsbeschlägen an Haus- oder Kellertüren, die nicht von außen aufgeschraubt werden können sowie sogenannte Pilzkopfverriegelungen für Terrassen- und Balkontüren.
Quelle MLP