Städtebauförderung 2017: Über 4,7 Mio. Euro fließen in den Wahlkreis Wiesloch – Karl Klein MdL informiert aktuell
Wahlkreis Wiesloch. Über 4,7 Mio. Euro aus dem städtebaulichen Jahresprogramm 2017 fließen in den Wahlkreis Wiesloch. „Eine schöne Nachricht für die geförderten Städte und Gemeinden, diese erhalten dadurch die nötige finanzielle Perspektive und Planungssicherheit für ihre weitere städtebauliche Entwicklung und können die Finanzhilfen im Rahmen des kommunalfreundlich ausgestalteten Förderverfahrens rasch wirksam einsetzen“, sagte der Landtagsabgeordete Karl Klein (CDU).
Mit Finanzhilfen im Rahmen des Programms 2017 der städtebaulichen Erneuerung werden gefördert:
1. Leimen / Innenstadt / 1.100.000 Euro.
2. Malsch / Ortsmitte Malsch / 800.000 Euro.
3. Mühlhausen / Ortsmitte II / 400.000 Euro.
4. St. Leon-Rot / Ortskern III und IV / 1.500.000 Euro.
Zusätzlich werden Finanzhilfen aus dem Bund-Länder-Investitionspaket Soziale Integration im Quartier
für folgendes Einzelvorhaben in folgendem städtebaulichen Erneuerungsgebiet bereitgestellt:
1. Mühlhausen / Ortsmitte II / Modernisierung Kindergarten: 926.000 Euro.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, führte in einem Schreiben auszugsweise wie folgt aus: „Die städtebaulichen Erneuerungsprogramme sind auch im Jahr 2017 wieder mehrfach überzeichnet. Dies zeigt einerseits den unverändert hohen städtebaulichen Handlungs- und Entwicklungsbedarf in unseren Städten und Gemeinden. Andererseits beweist es das intensive städtebauliche Engagement in den Kommunen.
Das Förderprogramm 2017 umfasst ein Finanzhilfevolumen von insgesamt 252,9 Mio. Euro, davon 135,2 Mio. Euro Landesfinanzhilfen und 101,25 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen. Hinzu kommen rd. 16,45 Mio. Euro Finanzhilfekürzungen, die nun erneut für städtebauliche Gesamtmaßnahmen eingesetzt werden können.
Besondere Förderschwerpunkte sind vor allem solche Maßnahmenpakete, die zur Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und von leerstehenden Immobilien führen.
Mit ihrer besonderen wirtschaftlichen Anschub- und Mobilisierungswirkung und den besonderen steuerlichen Anreizen, die nur in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bestehen, wird die Städtebauförderung auch weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag für die städtebauliche Weiterentwicklung, die urbane Funktionalität, Attraktivität und Identität sowie für die soziale Stabilität in den Kommunen des Landes leisten und damit auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachdrücklich stärken.“
(Busse)
Quelle: CDU