Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: Infoveranstaltung „Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“ am Dienstag, 24. Januar 2017, im Sandhausener Rathaus
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet Dienstag, 24. Januar 2017, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses in Sandhausen eine Informationsveranstaltung an.
Dabei beantwortet Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Bevölkerung ist zu diesem kostenlosen Informationsabend herzlich eingeladen.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-2170 oder per E-Mail an [email protected] wird gebeten.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis