Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in den Bauleitplanverfahren „Fitnesszentrum am Schwimmbad“ – Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
Die Fa. Pfitzenmeier beabsichtigt, im Westen des städtischen Schwimmbadgeländes einen Wellness- und Fitnesspark zu errichten.
Mit dem Vorhaben werden teilweise Flächen des Schwimmbadgeländes sowie Flächen südlich der Straße „Am Schwimmbad“ überplant, die sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Freizeitgelände“ befinden.
Die darüber hinaus überplanten Flächen liegen in dem angrenzenden privaten Gewerbe- und Freiflächengelände „Ehemalige Wellpappe.
Zur Realisierung der Planungsabsichten und zur städtebaulichen Ordnung des Bereichs ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Offenlage der Vorentwürfe des Bebauungsplans und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim in der Zeit vom 06. Dezember 2016 bis zum 13. Januar 2017.
Die Unterlagen können Sie ab dem 06. Dezember auf www.wiesloch.de oder während der Dienstzeiten , vormittags: Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Dienstag, Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachgruppe 5.11 -Stadtentwicklung-, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch einsehen.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit findet außerdem eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 08. Dezember 2016 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, Markstraße 13, 69168 Wiesloch statt.
Quelle: Stadt Wiesloch