Bericht über die Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg im Ausschuss für Soziales vorgestellt – Mehr Arbeit für Betreuungsbehörde
„Das Thema wird uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen – wobei wir in vielen Bereichen schon gut aufgestellt sind.“ So lautete das Fazit von Landrat Stefan Dallinger nach der Vorstellung des Berichts über die Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg.
Christine Blankenfeld vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hatte den Plan im Ausschuss für Soziales des Kreistags in der Sitzung am Dienstag, 23. Februar 2016, im Landratsamt präsentiert.
Demzufolge leben im Rhein-Neckar-Kreis rund 3000 Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Das Angebot der Frühförderung ist in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis sehr gut ausgebaut, zudem sind kreisweit bis zum Jahr 2023 ausreichend Werkstattplätze vorhanden. Im Förder- und Betreuungsbereich sind in den nächsten sieben Jahren voraussichtlich 60 weitere Plätze zu schaffen.
Aufgrund des demographischen Wandels werden im Planungszeitraum außerdem Betreuungsangebote für Senioren mit Behinderung benötigt. Der Rhein-Neckar-Kreis strebt hier vorrangig inklusive Lösungen im Rahmen der Regelangebote der Altenhilfe an.
Laut der Fortschreibung des Teilhabe-Plans besteht ein zusätzlicher Bedarf von 114 Plätzen in der Tagesbetreuung für Senioren. Im stationären Wohnen zeigt die Vorausschätzung einen weiteren Bedarf von 79 Plätzen, im ambulant betreuten Wohnen von 117 Plätzen.
Des Weiteren zeigt der Bericht auf, dass im Rhein-Neckar-Kreis ein stationäres Angebot für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung fehlt, sodass zu gegebener Zeit über die Errichtung eines neuen Wohnheims zu entscheiden sein wird.
Wenn in den nächsten Jahren alle Maßnahmen umgesetzt werden, könnten für den Rhein-Neckar-Kreis als zuständigen Träger der Eingliederungshilfe in der Endphase Kosten von bis zu 6,7 Millionen Euro pro Jahr entstehen.
Der Teilhabeplan sei eine sehr gute Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess, lobten in ihren Stellungnahmen die im Kreistag vertretenen Fraktionen die hervorragende Qualität des Berichts, an dem in Workshops übrigens auch Betroffene mitgearbeitet haben. Außerdem nahmen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales Kenntnis vom Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde.
Aus diesem ging hervor, dass sich deren Aufgabengebiet nach einer Gesetzesänderung zum 1. Juli 2014 ausgeweitet hat. So stiegen die Fallzahlen der verschiedenen Einzelverfahren zwischen 2013 und 2015 von 542 auf 1763, was einer über 325-prozentigen Steigerung entspricht.
Die Gesamtzahl der Betreuungen im Rhein-Neckar-Kreis erhöhte sich von 6322 im Jahr 2013 auf 6503 in 2014 und 6684 im vergangenen Jahr. Auch die Anzahl der Unterschriftsbeglaubigungen unter Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde stieg in den Jahren 2012 bis 2015 von 597 auf 1319.
Dies ist landesweit der höchste Wert. In 780 Fällen wurden intensive Beratungsgespräche geführt. Im Rhein-Neckar-Kreis stehen 1,27 Personen pro 1000 Einwohner unter Betreuung und damit etwas mehr als im Landesdurchschnitt (1,13 pro 1000 Einwohner).
Erfreulich ist die hohe Anzahl von ehrenamtlich geführten Betreuungen gegenüber den berufsmäßig geführten Betreuungen. Hier liegt der Landkreis mit einem Wert von 73 Prozent ehrenamtlich geführter Betreuungen deutlich über dem Landesdurchschnitt, der bei 61 Prozent liegt.
Bei der Statistik wird nicht unterschieden zwischen ehrenamtlichen Fremdbetreuern und Familienangehörigen. Konzeptionell steht für die Jahre 2016/2017 die Thematik der Vermeidung von frei-heitsentziehenden Maßnahmen – etwa Bauchgurte, Bettgitter und Vorsatztische – im Fokus der Arbeit der Betreuungsbehörde.
Deren Dienstleistungen werden vor Ort in den Außenstellen Weinheim und Neckargemünd sowie in Heidelberg angeboten.
Quelle: Landratsamt RNK