(pol) Betrunkene Fahrer riskieren empfindliche Strafen
Oft werden Fahrgemeinschaften gebildet, doch was ist, wenn sich der auserwählte Fahrer nicht an die Absprache hält? Dies kann nicht nur Folgen für den Geldbeutel haben, wenn der Fahrer nach einem Führerscheinentzug noch mit einer saftigen Geldstrafe bedacht wird. Es kann auch zu sehr schweren bis hin zu tödlichen Unfällen führen, wodurch der Fahrer ein Leben lang traumatisiert ist.
Pünktlich zu Beginn von Karneval, Fasching, Fastnacht und Co. wird die Polizei in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis deshalb wieder verstärkt Alkohol- und Drogensünder kontrollieren. Zu Fasching, der Zeit des närrischen Leichtsinns und der ausgelassenen Veranstaltungen, gehören Alkohol und in letzter Zeit vermehrt auch Drogen offenbar einfach dazu. Kein Faschingsspaß ist es jedoch, sich angetrunken oder bekifft ans Steuer zu setzen. Denn Alkohol beziehungsweise Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr sind eine überaus gefährliche Mischung.
Trotz zahlreicher Präventionsveranstaltungen gerieten 2012 über die närrischen Tage in Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 94 betrunkene „Narren“ in eine der polizeilichen Kontrollen oder fielen einer Streife im täglichen Dienst auf. Bei weiteren 32 Fahrern bestand der Verdacht auf Drogenkonsum.
Die Polizei „kassierte“ 47 Führerscheine an Ort und Stelle ein, da die Fahrer absolut fahruntüchtig waren.
In der Faschingszeit 2012 ereigneten sich 13 Verkehrsunfälle bei denen die Fahrer Alkohol getrunken hatten. Dabei zogen sich vier Beteiligte Verletzungen zu. Unter Drogeneinfluss verursachten zwei weitere Autofahrer einen Unfall.
Auch Fahranfänger sollten ihren teuer erworbenen Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Seit 2007 gilt für Fahranfänger, und hier insbesondere für Fahranfänger unter dem 21. Lebensjahr, eine 0,0 Promille-Grenze. Neben empfindlichen Strafen droht dieser Personengruppe eine kostspielige Nachschulung.
Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Schuhen bleibt, hier noch einige Tipps Ihrer Polizei:
- Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein!
- Hände weg von Alkohol und Drogen, wenn Sie noch fahren müssen!
- Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
- Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
- Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt!
- Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder bekifften Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto!
Die Polizeidirektion Heidelberg wird über die Faschingszeit mit verschiedenen Aktionen die Bevölkerung dahingehend sensibilisieren, ihr Auto zur Faschingszeit in der Garage stehen zu lassen, damit am Aschermittwoch keine „Katerstimmung“ herrscht.
Neben der offenen Präsenz bei vielen Faschingsveranstaltungen wird die Verkehrspolizei im Vorfeld durch Handzettelaktionen auf die Thematik hinweisen.
An folgenden Örtlichkeiten führt die Verkehrpolizei Heidelberg Präventionsaktionen durch:
- 14.01.2013
09.30 – 11.30 Uhr, Wiesloch, Hubert-Stern-Schule - 17.01.2013
08.30 – 09.45 Uhr, Eberbach, Berufsschulzentrum
10.00 – 11.00 Uhr, Eberbach, Einkaufzentrum - 31.01.2013
09.00 – 11.00 Uhr, Sinsheim, Berufsschulzentrum - 01.02.2013
09.00 – 10.30 Uhr, Schwetzingen, Berufsschulzentrum - 04.02.2013
09.00 – 10.30 Uhr, Hockenheim, Fußgängerzone - 05.02.2013
09.00 – 11.00 Uhr, Weinheim, Berufsschulzentrum - 07.02.2013
09.00 – 11.00 Uhr, Heidelberg, Julius-Springer-Schule/Willy-Hellpach-Schule
10.00 – 12.00 Uhr, Wiesloch, Fußgängerzone - 08.02.2013
09.00 – 11.00 Uhr, Weinheim, Berufsschulzentrum
09.00 – 11.00 Uhr, Heidelberg, Carl-Bosch-Schule/Maria_Braun-Schule