(zg) Die Stadtverwaltung Wiesloch teilt mit, dass alle Warenständer die auf öffentlicher Fläche aufgestellt werden genehmigungunspflichtig sind, und bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden müssen.
Die entsprechenden Anträge sind im Rathaus in Zimmer 208 erhältlich oder können auch per FAX unter der Nr. 06222-84467 beantragt werden. Die Anträge können selbstverständlich auch unter www.wiesloch.de/Formulare heruntergeladen werden.
Die Genehmigungen aus dem Vorjahr sind jeweils immer nur bis 31.12. des lfd. Jahres gültig . Die Frist zur Antragstellung für das Jahr 2013 wird auf den 31.01.2013 festgesetzt. Wir bitten die Anträge vollständig auszufüllen und insbesondere die Monate anzugeben, in denen die Warenständer aufgestellt werden.
Quelle: Stadt Wiesloch