Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung
Im Januar 2016 sind in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2016 gestartet.
Was ist der Mikrozensus? – Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg sind dies etwa 48 000 Haushalte.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung durch ein mathematisches Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Personen, die in einem Haushalt an einer ausgewählten Anschrift wohnen, sind auskunftspflichtig.
Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen.
Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt, das heißt, dass der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt wird und somit pro Woche rund 900 Haushalte in Baden-Württemberg befragt werden.
Wie läuft eine Befragung ab? – Die Mikrozensusbefragung führen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes durch. Sie sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz.
Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird in einem persönlichen Interview mit einem Laptop durchgeführt.
Diese Art des Interviews erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung und ist für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig.
Alternativ besteht für die Haushalte auch die Möglichkeit, einen Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.
Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Wer nutzt die Daten? – Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung.
Meldungen wie z.B. „Ehe- und Lebenspartner haben häufig ähnliches Bildungsniveau und gleiches Alter“, „Altersdurchschnitt der Bevölkerung mit Migrationshintergrund etwa 10 Jahre jünger“ oder „68 Prozent der Pendler nutzen das Auto, 13 Prozent öffentliche Verkehrsmittel“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: „Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien.“
Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt (§ 7 Mikrozensusgesetz).
Das Statistische Landesamt bittet darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.
Quelle: Stadt Wiesloch