Wie sich die Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Abstriche beim verfügbaren Einkommen für die eigene betriebliche Altersversorgung nutzen lässt – eine Beispielrechnung.
Zum 1.1.2013 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent. „Wer die Einsparung in seine betriebliche Altersversorgung investiert, hat keine Einbußen beim Nettolohn“, sagt Ralf Raube, Leiter des Geschäftsbereichs betriebliche Altersversorgung bei MLP. „Dank der einhergehenden Steuerersparnis ist der Sparbeitrag sogar nochmals höher als die Netto-Entlastung durch den gesenkten Rentenbeitragssatz.“ Oftmals fördern Unternehmen auch noch darüber hinaus.
Beispielrechnung
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.500 Euro möchte die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen und entscheidet sich für die Entgeltumwandlung. Dabei will er netto genau denselben Betrag zur Verfügung haben wie bisher. Die Durchführung soll über den vom Arbeitgeber angebotenen Weg einer Direktversicherung erfolgen.
Mit dieser Vorgabe kann er ab 2013 genau 29,95 Euro in seine bAV investieren. Folgende Rechnung veranschaulicht dies: Wenn der als Steuergrundlage dienende Bruttolohn um 29,95 Euro auf 3.470,05 Euro sinkt, reduzieren sich dadurch die steuerlichen Abzüge von 691,49 Euro auf 678,16 Euro – also um 13,33 Euro. Ausgehend von diesem etwas geringeren Bruttolohn und unter Berücksichtigung des auf 18,9 Prozent gesunkenen Beitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung (nur die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer) sinken auch die Abzüge in der Sozialversicherung von 725,38 Euro auf 708,76 Euro – also um 16,62 Euro.
Die Summe aus Steuerersparnis (13,33 Euro) plus Sozialversicherungsbeitragsersparnis (16,62 Euro) entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmer in seine Betriebsrente investiert (29,95 Euro). Gleichzeitig bleibt sein Nettolohn, also das, was auf seinem Girokonto ankommt, unverändert. „Bei gleichem Nettolohn spart der Arbeitnehmer durch diese Gehaltsoptimierung also mehr für seine Altersvorsorge“, erklärt Ralf Raube. Denn hätte der Versicherte nicht in die bAV investiert, sondern beim Nettogehalt von der Rentenbeitragssenkung profitieren wollen, so wären ihm hier lediglich 14,01 Euro zugute gekommen.
Arbeitgeberanteil zusätzlich einbringen
Auch Arbeitgeber zahlen in die Sozialversicherung ein. Wenn nun ein Arbeitnehmer Bruttolohn in Betriebsrente umwandelt, muss auch der Arbeitgeber weniger Beiträge an die Sozialkassen abführen. Zahlreiche Arbeitgeber behalten diese Sozialversicherungsbeitragsersparnisse nicht für sich, sondern investieren sie zusätzlich in die Betriebsrente des einzelnen Arbeitnehmers. In unserem Beispiel beträgt diese Ersparnis 5,77 Euro. Zusammen mit den 29,95 Euro aus der Entgeltumwandlung fließen also bereits 35,72 Euro in die Betriebsrente des Arbeitnehmers – immer noch bei gleichem Nettolohn. Für Arbeitgeber ist so ein Vorgehen attraktiv, weil sie ihre Mitarbeiter damit motivieren und gleichzeitig an sich binden. In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels ein zunehmend wichtiger Vorteil der bAV.
Förderrahmen voll ausschöpfen
Im Beispielfall würde der Sparer bereits ab einem Nettoaufwand von 77,51 Euro den höchsten förderfähigen Sparbeitrag für 2013 erreichen: 232 Euro. Dieser Wert wird unter anderem durch die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags ab 2013 und einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe des eingesparten Sozialversicherungsbeitrags möglich. Wenn keine alte Direktversicherung besteht, erhöht sich der Förderrahmen sogar nochmals.
Quelle: MLP