(zg) Ab 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige. Fehlende Plätze wurden in der Vergangenheit bereits eingeklagt, einige Rechtsschutzversicherungen haben die Prozesskosten übernommen. Was betroffene Eltern beachten sollten.
Derzeit fehlen in Deutschland rund 130.000 Kitaplätze. Erhalten Eltern ab dem 1. August 2013 keinen Platz für ihr unter dreijähriges Kind in einer Tagesstätte, können sie diesen einfordern. Im Juli 2012 hatte es dazu ein Präzedenzurteil am Verwaltungsgericht Mainz gegeben. Erstattet wurden demnach die Mehrkosten, die durch eine private Betreuungslösung wie Tagesmutter oder privater Krippenplatz entstanden sind.
Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung überprüfen
Verfügen Eltern über eine Rechtsschutzversicherung, sollten sie prüfen, ob und in welchem Umfang diese für die Prozesskosten aufkommt. Hier gibt es Unterschiede: Einige Anbieter übernehmen bereits die im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren anfallenden Anwaltskosten, andere erst die Kosten ab Verfahrensbeginn vor Gericht. „Bei einer Kitaplatz-Klage handelt es sich um eine Klage am Verwaltungsgericht, die die meisten Familien-Rechtsschutzversicherungen einschließen. Hochwertige Tarife übernehmen in der Regel die gesamten Prozesskosten“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.
Wichtig ist, dass Eltern im Falle einer Klage mit ihrem Berater Rücksprache halten, noch bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Er kann vom Versicherer eine Kostendeckungsbestätigung besorgen. Danach sollten sie den Anwalt darauf hinweisen, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sie übernimmt die in der Vergütungsordnung festgelegten Anwaltskosten. „Auf den Abschluss einer individuellen und eventuell sogar höheren Honorarvereinbarung mit dem Anwalt sollte daher verzichtet werden“, sagt Schwarz. Ansonsten muss der Kläger die Differenz zur gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte aus eigener Tasche bezahlen.
Frühzeitig über Absicherung nachdenken
Eltern, die noch nicht über eine Rechtsschutzabsicherung verfügen und einen Abschluss erwägen, sollten außerdem die Wartezeit von üblicherweise drei Monaten beachten. Das heißt: Zwischen Vertragsabschluss und dem Eintritt des Versicherungsfalls müssen mindestens drei Monate liegen. Wenn der Antrag auf einen Kitaplatz von der Stadt bereits abgelehnt wurde, greift somit eine erst danach abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht. Grundsätzlich sollte allerdings stets der gesamte Absicherungsbedarf der Familie bei einem Versicherungsabschluss betrachtet werden – und gegebenenfalls auch andere relevante Teilbereiche einer Rechtsschutzversicherung wie zum Beispiel Miet- oder Verkehrsrechtsschutz beachtet werden.
Quelle: MLP