Das anhaltend heiße Sommerwetter hat auch seine Schattenseiten, denn die große Trockenheit erhöht die Waldbrandgefahr drastisch, was auch für die Walldorfer Wälder gilt. Im Rhein-Neckar-Kreisen gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe IV und damit die höchste Stufe.
Bitte beachten!
Die Stadt Walldorf und das Forstrevier Walldorf machen darauf aufmerksam, dass es generell vom 1. März bis 31. Oktober verboten ist, im Wald zu rauchen oder Feuer zu machen. Derzeit darf auf der Gemarkung Walldorf bis auf Widerruf auch hundert Meter vom Waldrand entfernt weder gegrillt noch offenes Feuer entfacht werden. Weder auf öffentlichen Grillstellen noch in der Grillstelle bei der Hütte hinter dem Tierpark darf Feuer gemacht werden. Lediglich das Grillen mit Elektrogrill oder abgedecktem Gasgrill ohne Gefahr von Funkenflug ist bei der Grillhütte hinter dem Tierpark erlaubt.
Das Rauchverbot ist strikt zu beachten, denn eine achtlos weggeworfene Zigaretten- oder Zigarrenkippe kann einen Brand entfachen. Glasabfälle dürfen nicht achtlos weggeworfen werden, denn Glasscherben können durch ihre Lupenwirkung Waldbrände auslösen. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und dürfen nicht über dürrem Gras stehen. Durch heiße Auspuffrohre kann sich dürres Gras entzünden. Wie immer dürfen Wegeinfahrten und Schranken nicht zugeparkt werden. Sollten Waldbesucher einen Brandherd entdecken, ist die Feuerwehr unter 112 sofort zu benachrichtigen. Die Regelung bezüglich offenen Feuers gilt bis auf Widerruf durch die Stadt und das Forstrevier.
Text: Stadt Walldorf