Kinder- und Jugendschutz in Vereinen und Verbänden:
Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises präsentiert Arbeitshilfe zum Thema „Erweitertes Führungszeugnis“
Neben- oder ehrenamtlich tätige Personen, die sexuell vorbestraft sind, dürfen Kinder oder Jugendliche in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe weder beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden, noch vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben.
Um dies sicherzustellen, ist in vielen Fällen und bei bestimmten Tätigkeiten die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich – auch bei der Jugendarbeit in Vereinen. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung hat das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises nun in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. eine Arbeitshilfe für Vereine und Verbände zum Thema „Erweiterte Führungszeugnisse für neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendhilfe“ erstellt. Sie informiert detailliert über die Vorgaben und unterstützt die Vereinsverantwortlichen bei der Umsetzung.
Vorgestellt wurde die Arbeitshilfe bereits bei einem Fachforum mit dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V., zu dem kürzlich alle Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings und die von ihnen vertretenen Vereine ins Landratsamt Heidelberg eingeladen wurden. Dabei wurde deutlich, dass es im Interesse aller Beteiligten ist, die Umsetzung der gesetzlichen Regelung zum Kinder- und Jugendschutz praktikabel und im Einvernehmen mit den Vereinen zu gestalten.
Dabei sind jedoch nicht nur die Vereine und Verbände gefordert: „Der Rhein-Neckar-Kreis muss als öffentlicher Jugendhilfeträger über die Tätigkeiten entscheiden, die von Neben- oder Ehrenamtlichen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wahrgenommen werden dürfen“, erläutert Stefanie Jansen, Leiterin des Jugendamtes des Rhein-Neckar-Kreises.
Daraus erwachse der Auftrag an das Jugendamt, mit allen Vereinen im Rhein-Neckar-Kreis eine Vereinbarung über die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis abzuschließen. „Die Vereine und Verbände sollen dann eigenverantwortlich kontrollieren, dass bei bestimmten Tätigkeiten in der Jugendarbeit keine entsprechend vorbestraften Personen tätig sind“, so Jansen weiter. Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises wird nun gezielt informieren: Demnächst bekommen die rund 1.700 Vereine im Rhein-Neckar-Kreis einen Brief vom Jugendamt, der neben detaillierten Informationen über die gesetzlichen Regelungen auch ein Angebot zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung enthält.
Die neue Arbeitshilfe beantwortet ebenfalls die wichtigsten Fragen zum Thema, beinhaltet verschiedene Muster und zusätzlich ein Prüfschema, das zeigt, unter welchen Voraussetzungen und von wem ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist.
Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben stellt sowohl für das Kreisjugendamt als auch für alle Verbände und Vereine eine Herausforderung dar, insbesondere für kleinere. Der Aufwand lohnt sich dennoch: „Wenn schon ein Fall von Missbrauch durch die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis verhindert werden kann, hat sich die Sache bereits mehr als gelohnt“, so das Fazit von Jugendamtsleiterin Jansen.
Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises ist zudem zuversichtlich, dass mit den Verantwortlichen der verbandlichen Jugendarbeit Vereinbarungen nach Gesetzesnorm abgeschlossen werden können, die letztendlich dem Schutz anvertrauter Kinder und Jugendlicher dienen. „Eltern, die ihre Kinder vertrauensvoll in die Hände von Vereinen geben, wollen schließlich sicher sein, dass sie dort ein Umfeld vorfinden, in dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein Qualitätsmerkmal darstellt“, ist sich Jansen sicher.
Die Vereinbarung zur Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis ist allerdings nur ein Teil eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzepts. Wichtig ist insbesondere die Qualifizierung und Sensibilisierung der ehrenamtlich Tätigen.
Weitere Informationen zur Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses und die Arbeitshilfe für Vereine und Verbände gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/erweitertes_fuehrungszeugnis oder per E-Mail an [email protected] sowie beim Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. per E-Mail an [email protected].