Die Stadtverwaltung Wiesloch weist darauf hin, dass auch im Wieslocher Rathaus mit seinen städtischen Dienststellen die 3G-Regel für Besu-cher*innen gilt.
(zg) Das bedeutet, dass Bürger*innen bei einem Termin in der Stadtverwal-tung einen Genesen-Status oder einen digitalen Nachweis über den Ge-impft-Status vorlegen müssen. Nicht-Geimpfte Personen müssen einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wobei ein Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Zusätzlich müssen sich die Besucher*innen ausweisen können. Diese Regelung gilt auch in den Außenstellen und den Ortsver-waltungen.
In der Stadtbibliothek gilt entsprechend der aktuellen Corona-Verord-nung die 2G+ Regelung. Hier erhalten nur Geimpfte und Genesene Ein-lass. Weiterhin bietet die Stadtbücherei den bewährten Buchtaschenser-vice sowie den Lieferservice an. Bei Interesse kann man sich telefonisch oder per Mail bzgl. einer Terminvereinbarung bei den Mitarbeiter*innen melden. Der Rückgabekasten für entliehene Medien steht unverändert zur Verfügung.
Diese und weitere Infos der Stadtverwaltung siehe auch www.wiesloch.de