Aufgrund der aktuell sich verschärfenden Corona Situation passt nun auch das Wieslocher Rathaus mit seinen städtischen Dienststellen die Regeln für Besucher*innen an.
(zg) Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt dann die 3G Regel. Das bedeutet, dass Bürger*innen bei einem Termin in der Stadtverwaltung einen Genesen Status oder einen digitalen Nachweis über den Geimpft-Status vorlegen müssen. Nicht-Geimpfte Personen müssen dann einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wobei ein Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Zusätzlich müssen sich die Besucher*innen ausweisen können. Diese Regelung gilt auch in den Außenstellen und den Ortsverwaltungen.
In der Stadtbibliothek gilt bereits seit der letzten Änderung der Corona- Verordnung die 2G Regel. Hier erhalten nur Geimpfte und Genesene Einlass. Weiterhin bietet die Stadtbücherei den bewährten Buchtaschenservice sowie den Lieferservice an. Bei Interesse kann man sich telefonisch oder per Mail bzgl. einer Terminvereinbarung bei den MitarbeiterInnen melden. Der Rückgabekasten für entliehene Medien steht unverändert zur Verfügung und ist im Vorraum der Bibliothek von Dienstag bis Freitag zwischen 8 bis 16 Uhr und an Samstagen von 8 bis 14 Uhr zugänglich.
Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch