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3 Jahre ohne Bewährung für Wolfgang Fürniß

15. April 2015 | > Wiesloch, Gesellschaft, Leitartikel, Photo Gallery, Uncategorized

Heute, 15. April 2015 um 11 Uhr gab der vorsitzende Richter beim Landgericht Dr. Mühlhoff das Urteil im Betrugs-Prozeß gegen Dr. Wolfgang Fürniß bekannt.

3 Jahre Gefängnis ohne Bewährung nach § 263,3.  Wegen Betruges in 20+2 Fällen.

Auszug aus dem StGB

§_263 StGB
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
in besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. eine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Die Urteilsbegründung war sehr ausgewogen und um Fairness auch gegenüber dem Menschen, Wolfgang Fürniß bemüht, doch war es die Aufgabe des Gerichtes die Vergehen einzuordnen und zu verurteilen.

Einen detaillierten Bericht über die Urteils-Begründung bringt WiWa-lokal in den nächsten Stunden.

 

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