Aus Ausgleichsabgabemitteln und Haushausmitteln des Landes erhalten Behinderteneinrichtungen in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 19,5 Mio. Euro für Investitionen. Ziel der Förderung ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzubringen und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu verbessern. Jetzt hat Sozialministerin Katrin Altpeter die dritte Tranche und damit rund 4,9 Mio. Euro Fördergelder freigegeben. „Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Deshalb verbessern wir über die Investitionsförderung das Angebot an alternativen Wohnformen und investieren in Werkstätten für Menschen mit Behinderung“, erklärte die Ministerin.
Mit der dritten Tranche des Förderprogramms werden neun Wohn- und Werkstattprojekte aus den Stadt- und Landkreisen Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Ortenaukreis, Tübingen und Reutlingen unterstützt.
Für diese Projekte werden rund 3 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 1,9 Mio. Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.
Mit den ersten beiden Tranchen des Förderprogramms wurden in diesem Jahr bereits 23 andere Wohn- und Werkstattprojekte mit rund 6 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 7 Mio. Euro aus Ausgleichsabgabemitteln unterstützt. Rd. 1,6 Mio. Euro der insgesamt rd. 19,5 Mio. Euro flossen in zwei bereits im vergangenen Jahr bewilligte Projekte bzw. stehen den Behinderteneinrichtungen als Mittel für Sonderausstattungen zur Verfügung.
Die Ministerin betonte, sie werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass das Land mit der Investitionsförderung in der Behindertenhilfe dazu beitrage, dass ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung besteht.
Altpeter: „In unserer Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte, Grundrechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für nicht behinderte Menschen selbstverständlich ist. Mit dem Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen erleichtern wir Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung und eine Einbeziehung in die Gemeinschaft.“
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie behinderte und nicht behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg