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18-jähriger Mann wegen Tötungsdelikt in Untersuchungshaft

26. Januar 2024 | #Polizei, Leitartikel, St. Leon - Rot

Heidelberg/ Sankt Leon-Rot/ Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg heute Haftbefehl wegen Mordes gegen den 18-jährigen Mann erlassen, der dringend verdächtig ist, am 25. Januar 2024, am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot eine gleichaltrige Schülerin mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt zu haben.

Der Tatverdächtige, der deutscher Staatsangehöriger ist, wurde heute der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, die den Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugseinrichtung verbracht.

Bereits gestern wurde der Beschuldigte im Rahmen der sofort eingeleiteten, intensiven Fahndungsmaßnahmen in Seesen (Niedersachsen) vorläufig festgenommen. Er war zunächst mit einem Fahrzeug vom Tatort in Richtung Norddeutschland geflohen. Nachdem das von dem Beschuldigten geführte Fahrzeug geortet worden war, gelang es den Polizeikräften, die Verfolgung des Beschuldigten aufzunehmen.
Im Rahmen der Verfolgung des Beschuldigten, der zeitweise mit sehr hoher Geschwindigkeit vor den Polizeikräften flüchtete, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug, bei dem sowohl der Beschuldigte als auch der Führer des weiteren Fahrzeugs verletzt wurden. Beide wurden zunächst in umliegende Krankenhäuser verbracht.

In dem vom Tatverdächtigen geführten Fahrzeug konnte ein Messer gesichert werden, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt.

Nach bisherigen Erkenntnissen waren die Beteiligten im Jahr 2023 zeitweise liiert. Zum Zeitpunkt der Tat am 25. Januar 2024 war die Beziehung jedoch bereits beendet. Was den Verdacht der vorausgegangenen vorsätzlichen Körperverletzung zum Nachteil der jetzt Getöteten Ende November 2023 anbelangt, hatte diese nach derzeitigem Kenntnisstand keine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Anlässlich der von der Geschädigten erstatteten Strafanzeige erfolgten jedoch von Seiten der Polizei neben Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen wenige Tage nach dem Vorfall sowie Mitte Dezember 2023 sog. Gefährderansprachen. Des Weiteren nahm die Polizei Kontakt zum Jugendamt und der Schulleitung auf. Nach hiesigen Erkenntnissen erfolgten von Seiten der Schule Maßnahmen der Kontaktbeschränkung im Schulbetrieb.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, insbesondere zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat, dauern an. Diese werden sich voraussichtlich auch auf die während der Flucht begangenen Verkehrsdelikte erstrecken.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

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