Für die meisten Menschen ist das Ausfüllen der Steuererklärung eine lästige Pflicht. Prinzipiell ist es jedoch nicht schwierig die notwendigen Angaben zu machen und in vielen Fällen erhält man sogar etwas Geld zurück. Bei der Steuererklärung gibt es somit einige Tricks, mit denen man sich nicht nur die Arbeit erleichtert, sondern sich auch einen finanziellen Vorteil verschafft.
Frist einhalten
Für die Steuererklärung gibt es jedes Jahr natürlich eine festgelegte Abgabefrist. Es ist
wichtig diese einzuhalten, da Sie ansonsten einen Verspätungszuschlag riskieren, die auf jeden verspäteten Monat fällt. Dies verursacht entsprechend unnötige Kosten.
Frist verlängern
Schaffen Sie es jedoch nicht die Steuererklärung bis zur Frist einzureichen, können Sie beim Finanzamt auch eine Fristverlängerung beantragen. Es ist wichtig dies rechtzeitig zu tun, um auch hierbei den Verspätungszuschlag zu verhindern.
Steuersoftware verwenden
Wer zum ersten Mal seine Steuererklärung ausfüllt, für den kann der Prozess besonders überwältigend wirken. Leichter geht es, wenn man sich eine Steuersoftware zur Hilfe nimmt. Bei solchen erhält man auch eine Reihe an Steuertipps, mit denen man die Steuererklärung einfach und schnell ausgefüllt hat.
Keine Belege versenden
Es empfiehlt sich nicht sofort Nachweise zu schicken. Diese kann das Finanzamt nämlich noch nachfordern. Sammeln Sie einfach alle Belege für ein Jahr und erst wenn diese benötigt werden, versenden Sie sie.
Nachfrage bei der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung stellt für Senioren häufig eine kostenlose Bescheinigung aus. Diese besitzt eine Reihe an Hinweisen, die das Ausfüllen beschreibt, indem beispielsweise erklärt wird, in welchen Zeilen welche Werte eingetragen werden müssen.
Kosten absetzen für Handwerker
Von Renovierungen bis zur Reparatur zahlen sich diese Kosten häufig aus. Pro Jahr werden diese Tätigkeiten vom Staat nämlich mit bis zu 6000 € gefördert. Davon können Sie 20 % und somit 1200 € im Jahr absetzen.
Arbeitszimmer anrechnen lassen
Eine weitere Sparmöglichkeit ist es ein Arbeitszimmer anzurechnen. Jährlich wird einem ein Freibetrag von bis zu 1250 € gestellt. Wichtig hierbei ist, dass das Zimmer tatsächlich zum Arbeiten verwendet wird.
Machen Sie die Werbungskosten geltend
Ab Werbekosten in einer Höhe von 1000 € lohnt es sich diese bei der Steuererklärung geltend zu machen. Zu den Werbekosten zählen unter anderem Fahrtkosten sowie Ausgaben für Dienstreisen, Fachbücher, Arbeitsmittel und Fortbildungen. Auch die Kinderbetreuung oder Kosten für eine Haushaltshilfe können unter diese Kategorie fallen.
Krankheitskosten-Belege aufheben
Auch Ausgaben für Krankengymnastik, Zusatzkosten beim Zahnarzt oder Brillen werden von der Steuerbehörde anerkannt. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert alle Belege diesbezüglich aufzuheben.
Keine Barzahlung!
Sie sollten Rechnungen niemals bar bezahlen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie jemanden für Ihre Einkäufe bezahlen, eine Reinigungskraft oder auch Handwerker einstellen. Selbst wenn es heutzutage gang und gäbe ist, solche Arbeiten in bar und somit ohne Rechnung zu bezahlen, können Sie diese Beiträge später nicht bei der Steuererklärung angeben. Achten Sie somit immer auf eine Rechnung und wenn möglich überweisen Sie die Zahlungen.
Lohnsteuerklasse überprüfen
Nicht immer geben die meisten die richtige Steuerklasse an, was zu finanziellen Nachteilen führen kann. Man sollte somit immer klären lassen, ob die aktuelle Steuerklasse passt. Vor allem bei einer Gehaltserhöhung lohnt sich häufig der Wechsel in eine andere Klasse.
Ehrenamtspauschale
Wenn Sie gemeinnützige Arbeit leisten oder der Kirche aushelfen, können Sie die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Sie monatlich einen Freibetrag von 720 €. Erst ab Einnahmen über dieser Summe fallen Steuer an.
Achten Sie auf die richtigen Einträge
Es handelt sich beispielsweise bei den Kosten für eine Fortbildung um Sonderausgaben und nicht um Ausgaben für eine Weiterbildung. Das Finanzamt wird falsche Einträge in den meisten Fällen zwar durchstreichen, eine Korrektur wird das Amt jedoch nicht durchführen.
Pflege-Pauschbetrag beantragen
Kinder, die ihre Eltern pflegen, erhalten den sogenannten Pflege-Pauschbetrag. Dieser beträgt jährlich 924 €. Die Eltern müssen dafür jedoch mindestens in den Pflegegrad vier oder fünf eingestuft worden sein oder alternativ einen Behindertenausweis (H) besitzen. Auch zusätzliche Kosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Sparen bei Ehepartnern
Verheiratete haben bei jeder Steuererklärung die Möglichkeit, diese einzeln oder zusammen mit dem Ehepartner durchzuführen. Die gemeinsame Veranlagung gestaltet sich aufgrund des Ehegattensplittings von Vorteil. Von diesem profitiert man nämlich dann, wenn einer der Ehepartner nicht arbeitet.